EU-Entwaldungsverordnung ab 2025: Rechtssichere...
Ab 30. Dezember 2025 (bzw. 30. Juni 2026 für Kleinstunternehmen) müssen Unternehmen, die Soja, Palmöl, Rinder, Kaffee, Kakao, Kautschuk oder Holz in der EU handeln, lückenlos nachweisen, dass ihre Lieferketten keine Entwaldung nach 2020 verursachen und rechtkonform sind. Verstöße führen zu Bußgeldern (bis 4 % des EU-Umsatzes), Produktverboten und Reputationsrisiken. Rechtliche Schwerpunkte für UnternehmenLieferketten-Check: Dokumentation der Herkunft (inkl. Geodaten) und Rechtskonformität im
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